Pädagogischer Beirat
Unsere Kath. Kindertagesstätte St. Antonius erfüllt ihren Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag auf der Grundlage des katholischen Glaubens und nach den Grundsätzen der katholischen Kirche. Sie bietet ihren Dienst den Familien und Eltern an, die diese Aufgaben anerkennen und mittragen wollen. Eltern, Träger und pädagogische Mitarbeiterinnen sollen in gemeinsamer Sorge und mit Verständnis für die jeweiligen Verantwortungen vertrauensvoll zusammenwirken, sich gegenseitig unterrichten, Erfahrungen austauschen, gemeinsame Aufgaben regeln und Interessen gegenseitig abstimmen.
Mindestens drei Elternvertreter werden auf der Elternversammlung gewählt.
Je Gruppe ist ein Elternvertreter zu wählen.
Die Elternvertreter bilden den Elternbeirat der Kindertagesstätte.
Für jeden Elternvertreter ist ein Stellvertreter zu wählen.
Neben den Elternsprechern besteht der pädagogische Beirat aus zwei Trägervertretern, die der Kirchenvorstand in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat benennt, die Leiterin der Kindertagesstätte und VertreterInnen der in unserer Einrichtung tätigen Fachkräfte.
Bei Bedarf nimmt ein vom Träger berufener Lehrer der Grundschule Baccum mit beratender Stimme an der Sitzung teil.
Die Mitglieder des Pädagogischen Beirates werden für die Dauer eines Kindergartenjahres gewählt bzw. ernanntie nehmen ihre Tätigkeit bis zum Zusammentreten des neugewählten Pädagogischen Beirates wahr.
Die Mitgliedschaft eines Elternvertreters endet vorzeitig, wenn kein Kind des Elternvertreters die Kindertagesstätte mehr besucht; es rückt ein von der Elternversammlung gewählter Stellvertreter nach.
Der Pädagogische Beirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schriftführer.
Der Pädagogische Beirat tritt mindestens zweimal im Kindergartenjahr zusammen, weiter dann, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Träger oder die Leiterin dieses beantragt.
Zur Sitzung des Pädagogischen Beirates lädt der Vorsitzende in Abstimmung mit der Leiterin der Kindertagesstätte mit einer Frist von mindestens einer Woche unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein.
Der Pädagogische Beirat berät und fördert gemeinsame Belange von Eltern und Kindertagesstätte.
Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Pädagogischen Beirat. Das gilt insbesondere für:
• die Aufstellung und Änderung der Konzeption für die pädagogische Arbeit
• die Einrichtung neuer und die Schließung bestehender Gruppen oder Betreuungsangebote
• die Festlegung der Gruppengröße und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern
• die Öffnungs-, Betreuungs- und Ferienzeiten
• die Regelung der Elternbeiträge in Abstimmung mit der politischen Gemeinde
• die Angebote im Rahmen der Zusammenarbeit mit Eltern und Familien
Der Pädagogische Beirat kann Vorschläge zu den o. g. Angelegenheiten sowie zur Verwendung der Haushaltsmittel machen.
Der Pädagogische Beirat wird über folgende Entscheidungen des Trägers der Kindertagesstätte unterrichtet:
• Veränderungen zur personellen Besetzung
• Grundsätze zur Haushaltsführung und Finanzierung
• Bau- und Investitionsmaßnahmen von größerer Bedeutung
Die Sitzungen des Pädagogischen Beirates sind nicht öffentlich.
Beschlüsse des Pädagogischen Beirates werden mit den Stimmen der Mehrheit der Anwesenden gefasst.
Über die Sitzungen des Pädagogischen Beirates ist ein Protokoll zu fertigen. Über Ergebnisse der Beratungen des Pädagogischen Beirates werden die Eltern durch Aushang unterrichtet.
Die Erziehungsberechtigten der in der Kindertagesstätte St. Antonius aufgenommenen Kinder bilden die Elternversammlung.
Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres lädt die Leiterin der Kindertagesstätte im Auftrag des Trägers die Erziehungsberechtigten zur Wahl der Elternvertreter für den Pädagogischen Beirat mit einer Frist von mindestens einer Woche schriftlich ein. Sie leitet die Elternversammlung.
In der Elternversammlung berichtet der Vorsitzende des Pädagogischen Beirates über dessen Tätigkeit im abgelaufenen Kindergartenjahr.
Zur Wahl von Elternvertretern für den Pädagogischen Beirat ist die Elternversammlung beschlussfähig, wenn festgestellt wird, dass die Erziehungsberechtigten form- und fristgerecht eingeladen sind. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kind z. Zt. der Wahl in die Kindertagesstätte St. Antonius aufgenommen ist. Die anwesenden Erziehungsberechtigten haben für jedes Kind, das die Kindertagesstätte besucht, zusammen nur eine Stimme.
Die Erziehungsberechtigten der Kinder wählen in der Gruppe ihren Elternvertreter und einen Stellvertreter.
Die Wahl erfolgt durch offene, auf Antrag eines Wahlberechtigten durch geheime Stimmabgabe.